Basisschulung Kinder- und Jugendschutz nach § 8a SGB VIII / Oktober

Der § 8a SGB VIII regelt ein strukturiertes Vorgehen, wie der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der öffentlichen und freien Jugendhilfe wahrgenommen und umgesetzt werden soll.

Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe bietet er damit professionelle Handlungsstrategien und Fachkompetenz, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

In der Schulung wird es zunächst eine theoretische Einführung in die Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes insbesondere nach § 8a SGB VIII geben, um anschließend konkret in das Verfahren der tandem BTL einzusteigen. Anhand von Fallbeispielen soll dieses durch die Teilnehmenden auf die Praxis übertragen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in den Austausch zum Thema zu gehen und gemeinsam ins Gespräch zu kommen.

- Alle unsere Fortbildungen fördern eine inklusive Haltung sowie die Arbeit in multiprofessionellen Teams.

Termin

Freitag, 29. Oktober 2027 , 09:00 bis 16:00 Uhr

Teilnahmebeitrag

35,00 Euro für Mitarbeiter*innen der VdK-Gruppe

(auf Anfrage) Euro für externe pädagogische Fachkräfte


Im Preis enthalten: Arbeitsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Snacks und Kaffeepausen

Meldeschluss

Freitag, 15. Oktober 2027

Anbieter

tandem BTL Akademie

Ort

Geschäftsstelle der tandem BTL gGmbH
Potsdamer Straße 182, 10783 Berlin, 1. OG

Dozent*in

Franziska Hofmann: Dipl. Sozialpädagogin; Master Leitung, Bildung, Diversität; insoweit erfahrene Fachkraft; tätig in der tandem BTL als Beauftragte für Qualität und Kinderschutz

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Fachkräfte und Mitarbeiter*innen im pädagogischen Bereich, Teamleitungen und Koordinator*innen der tandem BTL gGmbH.